AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Datenrettung & Computerservice Andreas Wach
§ 1 – Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Leistungen zwischen der Kundschaft und Datenrettung Andreas Wach, Weidenhäuser Straße 97, 35037 Marburg (nachfolgend „Auftragnehmer“), über die Webseiten datenrettung-aw.de, computerservice-aw.de sowie im stationären Geschäftsverkehr.
(2) Die AGB gelten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen. Abweichende Bedingungen der Kundschaft finden nur Anwendung, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(3) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 – Vertragsschluss und Auftragsannahme
(1) Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Kundschaft ein schriftliches Angebot des Auftragnehmers annimmt.
(2) Bei kleineren Dienstleistungen (z. B. Computerservice, Einzel-Digitalisierungen, Annahme von Altmedien, Lizenzverkauf) genügt eine formlose Beauftragung per E-Mail, Telefon oder Übergabe im Laden. Der Vertrag kommt mit Beginn der Ausführung zustande.
(3) Unfrei eingesendete Pakete werden nicht angenommen.
§ 3 – Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer bietet insbesondere folgende Leistungen an:
• Datenrettung
• technische Instandsetzung von Speichermedien zum Zweck der Datenextraktion
• allgemeiner Computerservice
• Digitalisierung analoger Medien (z. B. VHS)
• Dashcam-Auswertungen
• Annahme und fachgerechte Entsorgung alter Speichermedien
• professionelle Datenvernichtung (logisch oder physisch)
• Verkauf von Software-Lizenzen und Installationspaketen
(2) Reparaturen im Rahmen der Datenrettung erfolgen ausschließlich temporär zum Zweck des einmaligen Auslesens. Eine dauerhafte Wiederherstellung des Mediums zur weiteren Nutzung ist nicht geschuldet.
(3) Software-Lizenzen:
• Beim Verkauf erhält die Kundschaft eine gültige, ordnungsgemäß erworbene Lizenz.
• Die Verantwortung für Nutzung, Aktivierung und Kompatibilität liegt bei der Kundschaft.
• Der Auftragnehmer haftet nicht für Funktionsbeschränkungen durch Herstelleränderungen, Aktivierungsprobleme oder Systeminkompatibilitäten.
(4) Stellt die Kundschaft eigene Lizenzen bereit, prüft der Auftragnehmer deren Rechtmäßigkeit nicht.
§ 4 – Mitwirkungspflichten und Datensicherung
(1) Die Kundschaft stellt notwendige Passwörter bereit und informiert über Vorschäden (z. B. geöffnete Gehäuse, Vorversuche Dritter).
(2) Backup-Pflicht: Vor allen Servicearbeiten – ausgenommen reine Datenrettungsaufträge an bereits defekten Medien – ist eine vollständige externe Datensicherung durch die Kundschaft erforderlich.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverlust, wenn kein aktuelles Backup vorhanden ist.
§ 5 – Bearbeitungszeiten und technische Verzögerungen
(1) Standardaufträge (Digitalisierung, Computerreparaturen, Datenvernichtung, Annahme von Altmedien, Lizenzverkauf) werden regelmäßig innerhalb weniger Tage bis Wochen bearbeitet.
(2) Bei Datenrettungen können – insbesondere bei schweren Defekten, instabilen Medien, mehrfachen Reparaturschritten oder internationaler Ersatzteilbeschaffung – Bearbeitungszeiten von mehreren Wochen bis Monaten auftreten. Solche technisch bedingten Verzögerungen stellen keinen Mangel dar.
§ 6 – Vergütung, Diagnosekosten und Zahlung
(1) Alle Preise sind Gesamtpreise inkl. MwSt. Rechnungen sind nach Erhalt sofort fällig.
(2) Diagnose:
• Lehnt die Kundschaft das Angebot ab, entstehen keine Diagnosekosten (zzgl. Versand).
• Nimmt die Kundschaft das Angebot an, ist die Diagnosegebühr auch dann fällig, wenn eine Rettung technisch scheitert oder das Ergebnis nicht den Erwartungen entspricht.
(3) Die Herausgabe von Daten, Hardware oder Lizenzen erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
(4) Beim Lizenzverkauf gelten zusätzlich die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers.
§ 7 – Versand und Gefahrübergang
(1) Der Rückversand erfolgt als versichertes Paket auf Kosten der Kundschaft.
(2) Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung auf die Kundschaft über, sobald die Sendung dem Transportunternehmen übergeben wurde (§ 447 BGB).
(3) Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr erst mit Übergabe an die Kundschaft über. Beauftragt der Verbraucher eigenständig ein Transportunternehmen, das nicht vom Auftragnehmer benannt wurde, geht die Gefahr bereits mit Übergabe an dieses Unternehmen über.
§ 8 – Erfolg, Qualität und Abnahme
(1) Eine Datenrettung ist eine Dienstleistung am Limit des technisch Machbaren; ein Erfolg ist nicht geschuldet.
(2) Bei Digitalisierungen ist die Qualität durch das Ausgangsmaterial begrenzt. Altersbedingte Bild- oder Tonfehler stellen keinen Mangel dar.
(3) Abnahmefiktion: Die Leistung gilt als abgenommen, wenn die Kundschaft nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Daten oder Hardware schriftlich begründete Einwände erhebt.
§ 9 – Haftungsbegrenzung und Risikohinweis
(1) Rettungsversuche an defekten Medien können technisch bedingt zu einer weiteren Verschlechterung bis hin zum Totalverlust führen. Eine Haftung hierfür wird nicht übernommen.
(2) Die Haftung des Auftragnehmers ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – pro Schadensfall auf die Höhe der vereinbarten Vergütung des jeweiligen Einzelauftrags begrenzt.
(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
(4) Für Software-Lizenzen gelten ergänzend die Haftungsregelungen des jeweiligen Herstellers.
§ 10 – Annahme alter Speichermedien & Datenvernichtung
(1) Die Kundschaft kann alte oder defekte Speichermedien zur fachgerechten Entsorgung oder Datenvernichtung abgeben.
(2) Mit Übergabe der Altmedien geht das Eigentum – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – auf den Auftragnehmer über.
(3) Datenvernichtung:
• Die Vernichtung erfolgt je nach Medium durch physische Zerstörung oder sichere logische Löschung.
• Die Vernichtung ist unwiderruflich.
• Auf Wunsch erhält die Kundschaft eine schriftliche Bestätigung.
(4) Für personenbezogene Daten auf Altmedien ist die Kundschaft verantwortlich (z. B. DSGVO, Aufbewahrungsfristen).
(5) Eine Wiederherstellung vernichteter Daten ist technisch ausgeschlossen.
§ 11 – Verbleib von Speichermedien bei Datenrettung
(1) Bei erfolgreicher Datenrettung gehen die defekten Original-Speichermedien – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – nach Abschluss des Auftrags in das Eigentum des Auftragnehmers über.
Die Preisgestaltung der Datenrettung berücksichtigt, dass das defekte Medium beim Auftragnehmer verbleibt und für Ersatzteilgewinnung, Analysezwecke oder umweltgerechte Verwertung genutzt werden kann.
(2) Bei nicht erfolgreicher Datenrettung verbleibt das Medium im Eigentum der Kundschaft.
Das Medium wird in diesem Fall kostenfrei zurückgegeben; es fallen lediglich Versandkosten an, sofern keine persönliche Abholung erfolgt.
Bereits angefallene Diagnosekosten gemäß § 6 bleiben hiervon unberührt.
(3) Wünscht die Kundschaft bei erfolgreicher Datenrettung die Rücksendung des defekten Mediums, stellt dies eine kostenpflichtige Sonderleistung dar.
Das Rückbau- und Kompensationsentgelt beträgt mindestens 59,95 €, abhängig von Kapazität, Bauform und Arbeitsaufwand.
§ 12 – Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht
(1) Gelieferte Neuteile und Software-Lizenzen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Der Auftragnehmer hat ein vertragliches Pfandrecht an allen übergebenen Gegenständen zur Sicherung seiner Forderungen aus dem Auftrag.
§ 13 – Aufbewahrung und Datenschutz
(1) Aufbewahrung von Hardware:
Übergebene Geräte, Datenträger oder Zubehör werden maximal 3 Monate aufbewahrt.
Diese Frist ist notwendig, um Lagerkapazitäten effizient zu nutzen und wirtschaftliche Abläufe sicherzustellen. Erfolgt trotz Mahnung keine Abholung oder Rückmeldung, ist der Auftragnehmer nach Ablauf der Frist zur Entsorgung oder Verwertung berechtigt.
(2) Umgang mit Daten:
Alle im Rahmen des Auftrags verarbeiteten Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrags genutzt.
Nach Abschluss des Auftrags werden die Daten innerhalb der vorgesehenen Speicherfrist gelöscht. Die begrenzte Speicherdauer dient dem Schutz der Kundschaft vor unbefugtem Zugriff und entspricht den Grundsätzen der Datenminimierung gemäß DSGVO.
(3) Dashcam- und Videoaufnahmen:
Bei der Auswertung von Dashcam- oder Videoaufnahmen ist die Kundschaft selbst für die rechtmäßige Nutzung der Aufnahmen verantwortlich (z. B. DSGVO, Persönlichkeitsrechte Dritter). Der Auftragnehmer übernimmt keine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit.
§ 14 – Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Unternehmer ist Marburg. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 15 – Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.