Warum AV-Vertrag?
Sind Sie Unternehmerin / Unternehmer und wünschen Sie eine Datenrettung von personenbezogenen Daten im Sinne der DS-GVO?
Dann ist es erforderlich, dass Sie und ich einen AV-Vertrag schließen.
Einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) muss, nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), jedes Unternehmen abschließen, das personenbezogene Daten im Auftrag – also von einem Dienstleister verarbeiten lässt.
AV-Verträge kosten kein Geld und verpflichten Sie zu nichts!
Es geht darum, dass Sie sich umfassend über die Verarbeitung Ihrer Daten in meinem Haus informiert haben und das auch nachweisen können.Der AV-Vertrag ist gesetzlich vorgeschrieben. Sobald Sie das Diagnoseformular ausgefüllt und versendet haben, erhalten Sie die nötigen AV-Vertragsunterlagen, welche Sie online ergänzen und online unterschreiben können.